Ehekrisen-Vereinbarung

Hallo Frau Chemnitz,
in der Talkshow „Die Liebe und das liebe Geld“ berichtet eine Teilnehmerin davon, mit ihrem Mann eine „Ehekrisen-Vereinbarung“ abgeschlossen zu haben. Mir ist der Begriff neu. Es handelt sich offenbar um einen Vertrag, der vor einer eventuellen Scheidung abgeschlossen wird. Können Sie etwas aus rechtlicher Sicht dazu sagen? Wann empfiehlt sich so eine Vereinbarung, was kann oder sollte sie beinhalten, was nicht, und ob man das vor einem Notar machen muss.

Danke im Voraus, Michael Mary