Michael Mary

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Gütertrennung: Gehört alles meinem Mann?

Hallo Frau Chemnitz,

ich habe eine allgemeine Frage zur Gütertrennung. Ich bin seit 29 Jahren mit meinem Mann verheiratet, wir haben 4 Kinder. Aufgrund damaliger persönlicher Umstände haben wir Gütertrennung vereinbart. Nun gehört offenbar alles meinem gut verdienenden Mann und mir nichts. Was stünde mir im Falle einer Trennung zu? Nichts, wie ich befürchte? Wie sieht es mit der Altersversorgung aus?

Danke für eine Antwort, Gerda K. aus München

1 Kommentar zu „Gütertrennung: Gehört alles meinem Mann?“

  1. Liebe Frau K.,

    allein durch die Vereinbarung der Gütertrennung sind Sie im Falle einer Trennung oder Scheidung nicht vollkommen rechtlos gestellt. In erster Linie entscheidend ist der Inhalt des Ehevertrages.

    Die Gütertrennung als solche beinhaltet das ehelich Güterrecht. Ein Zugewinnausgleich ist durch die Gütertrennung ausgeschlossen.

    Unterhaltsansprüche und der Anspruch auf Durchführung des Versorgungsausgleichs sind dadurch nicht ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Themen in dem Ehevertrag mit geregelt worden sind.

    Bei Trennung hätten Sie einen Anspruch auf Trennungsunterhalt und nach Scheidung einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Da in Ihrem Fall eine Ehe von langer Dauer vorläge, ist hier davon auszugehen, dass der Anspruch zeitlich nicht begrenzt werden würde.

    Der Kindesunterhalt ist ebenfalls nicht von der Gütertrennung betroffen. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    Auf jeden Fall sollten Sie jedoch noch einmal prüfen, ob zu diesem Regelungen zum Unterhalt oder Versorgungsaugleich getroffen worden sind.

    Viele Grüße,

    Wiebke Chemnitz

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