Michael Mary

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Ehekrisen-Vereinbarung

Hallo Frau Chemnitz,
in der Talkshow „Die Liebe und das liebe Geld“ berichtet eine Teilnehmerin davon, mit ihrem Mann eine „Ehekrisen-Vereinbarung“ abgeschlossen zu haben. Mir ist der Begriff neu. Es handelt sich offenbar um einen Vertrag, der vor einer eventuellen Scheidung abgeschlossen wird. Können Sie etwas aus rechtlicher Sicht dazu sagen? Wann empfiehlt sich so eine Vereinbarung, was kann oder sollte sie beinhalten, was nicht, und ob man das vor einem Notar machen muss.

Danke im Voraus, Michael Mary

1 Kommentar zu „Ehekrisen-Vereinbarung“

  1. Hallo Herr Mary,
    vermutlich meinte die Teilnehmerin eine Trennungsvereinbarung. In dieser kann nach Trennung die Aufteilung des Haushalts, Unterhaltsansprüche für die Zeit der Trennung, Kindesunterhaltsansprüche, Betreuung der Kinder, Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils etc. vereinbart werden. Häufig wird hier auch Gütertrennung vereinbart, weil sonst die Eheleute bis zur Zustellung des Scheidungsantrages in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Der Übergang von einer Trennungsvereinbarung zu einer nachehelichen Scheidungsfolgenvereinbarung ist fließend, so dass häufig die Scheidungsfolgen gleich mit geregelt werden.

    Eine Trennungsvereinbarung ist sinnvoll, wenn eine längere Trennungszeit zu erwarten ist, die Ansprüche während der Trennungszeit klar geregelt sein sollen und die Eheleute so besser miteinander und mit der Situation umgehen können. Auch die Trennungsvereinbarung bedarf für ihre Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.

    Viele Grüße, Wiebke Chemnitz

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